Für Patienten Ihr Aufenthalt Entlassmanagement

Entlassmanagement

Ziel des Entlassmanagements ist es, eine möglichst lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren, sofern nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes noch weitere Maßnahmen notwendig sind, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Hierfür werden schon während des stationären Aufenthaltes notwendige Maßnahmen in die Wege geleitet. Als Patient werden Sie über alle vorgesehenen Maßnahmen des Entlassmanagements informiert und beraten. Maßnahmen werden grundsätzlich mit Ihnen abgestimmt. Sofern Sie möchten, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Aufnahme des Patienten

Jeder stationär aufzunehmende Patient wird bereits im Rahmen der Aufnahme um seine Zustimmung zum Entlassmanagement gebeten. Die Zustimmung oder Ablehnung erfolgt schriftlich mit Unterschrift des Patienten. Sollte es Ihnen aufgrund Ihres Zustandes zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht möglich sein, diese Entscheidung zu treffen, werden wir Sie oder ihren gesetzlichen Betreuer innerhalb von 48 Stunden befragen.

Die Einschätzung ggf. notwendiger Unterstützung erfolgt durch die Pflegenden auf den Stationen im Rahmen der pflegerischen Anamneseerhebung. Diese orientiert sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) nach Juchli. Für eine differenzierte Erfassung werden je nach Bedarf weitere Skalen verwendet, so z.B. der Barthel-Index, mit dessen Hilfe Einschränkungen des Patienten systematisch erhoben werden können. Zudem werden bei allen Patienten ein Ernährungsscreening, eine Sturzrisikoeinschätzung sowie eine Einschätzung der Dekubitusgefährdung durchgeführt.

Die Mitarbeiter des Sozialdienste werden bei Feststellung eines Versorgungsbedarf nach dem Krankenhausaufenthalt informiert und können direkt mit dem Patienten das weitere Vorgehen besprechen. Auch der Kontakt zu Kranken- oder Pflegekassen wird über den Sozialdienst bei Bedarf frühzeitig hergestellt.

Wir werden Sie möglichst frühzeitig über Ihren Entlassungstermin informieren. Bei manchen Erkrankungen ist der Entlasszeitpunkt jedoch von bestimmten Laborparametern oder Befunden abhängig, sodass in diesen Fällen auch eine kurzfristigere Festlegung des Entlassungstermins nicht immer ausgeschlossen werden kann. Bei der Entlassung erhalten Sie mitgebrachte Befunde, medizinische Pässe (z.B. Röntgen- oder Implantatepass o.ä.) sowie den Entlassbrief. Sollte eine häusliche Versorgung (häusliche Krankenpflege oder Pflegesachleistungen) notwendig sein, ist der Entlasstermin mit den jeweiligen Versorgern abgestimmt.